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IN 3 JAHREN SCHULDEN-
FREI OHNE INSOLVENZ |
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Die Pfändungstabelle und der Pfändungsrechner
Auch wenn ein Mensch bis über beide Ohren verschuldet ist,
soll er doch immer in der Lage sein,
mit seinem Arbeitseinkommen seine Grundbedürfnisse
und die seiner Familie zu erfüllen.
Daher hat der Gesetzgeber Grenzen festgelegt,
bis zu denen das Arbeitseinkommen des Schuldners nicht gepfändet werden darf.
Die Pfändungstabelle gibt den Betrag wieder,
der den Schuldnern für Miete, Essen, Strom und den weiteren Grundbedarf zur Verfügung steht –
dieses Guthaben ist für Gläubiger tabu.
Mit unserem Pfändungsrechner können Sie schnell,
einfach und übersichtlich Ihr pfändungsfreies Einkommen berechnen.
Schieben Sie den Schieber im Rechner auf Ihr monatliches Nettoeinkommen
(also Ihr Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben).
Geben Sie dann die Zahl der Personen ein,
für die Sie unterhaltspflichtig sind –
das sind insbesondere Ihre minderjährigen Kinder und gegebenenfalls weitere Angehörige.
Pfändungsrechner
Monatliches Nettoeinkommen?
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€ |
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Unterhaltspflichtige Personen?
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0 Personen
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monatlich pfändbarer Betrag
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€ 0,00
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Der Mehrbetrag über € 3.613,08 ist voll pfändbar.
Hinweis: Dieser Pfändungsrechner basiert auf den aktuellen Pfändungsfreigrenzen (Gültig seit 01.07.2019). Wir weisen darauf hin, dass diese Angaben ohne Gewähr sind.
Hinweis: Dieser Pfändungsrechner basiert auf den aktuellen Pfändungsfreigrenzen (Gültig seit 01.07.2019). Wir weisen darauf hin, dass diese Angaben ohne Gewähr sind.
Hilfe bei Kontopfändung
Einen guten Schutz vor unberechtigten Pfändungen bietet das Pfändungsschutzkonto
(kurz Pfändungskonto oder P-Konto).
Guthaben auf dem Pfändungskonto sind bei
einer Kontopfändung unbürokratisch bis zur aktuellen Pfändungsfreigrenze geschützt.
Das P-Konto ist eine unverzichtbare Hilfe bei drohender Kontopfändung
und dient auch als Hilfe bei Lohnpfändung. Banken und Sparkassen sind verpflichtet,
ein Girokonto auf Antrag in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln – werden Sie aktiv,
sobald eine Pfändung droht. Mit dem P-Konto können Sie bis zur Pfändungsfreigrenze
alle Überweisungen und Abbuchungen wie gewohnt tätigen.
Mit der Pfändungstabelle die Pfändungsgrenze berechnen
Die Pfändungsgrenze ergibt sich aus der Pfändungstabelle,
die regelmäßig vom Justizministerium festgelegt und veröffentlicht wird.
Die Freigrenzen werden alle zwei Jahre angepasst und beziehen sich auf das Existenzminimum.
Die Freigrenzen der Pfändungstabelle dienen nicht nur dem Schuldnerschutz, sondern sollen auch verhindern, dass Schuldner auf Sozialleistungen angewiesen sind und damit indirekt der Staat für den Schuldendienst einspringen muss.
Auf den ersten Blick scheint es einfach,
pfändbares Einkommen und nicht pfändbares Einkommen mithilfe
der Pfändungstabelle abzugrenzen:
Pfändbar ist das monatliche Einkommen des Schuldners
abzüglich der Freibeträge für ihn und seine Angehörigen.
Doch im Detail ergeben sich viele Fragen.
Zusätzlich zum Arbeitsentgelt können bestimmte Sozialleistungen für die Berechnung des pfändbaren Einkommens herangezogen werden, darunter Arbeitslosengeld, Altersrenten, Krankengeld, Übergangs- oder Unterhaltsgeld. Erziehungsgeld oder Wohngeld dagegen sind geschützt und dürfen nicht gepfändet werden.
Pfändbares Einkommen bestimmen – gar nicht so einfach
Von allen pfändbaren Bezügen des Schuldners müssen
die unpfändbaren Anteile abgezogen werden –
wie Aufwandsentschädigungen, Teile des Weihnachts- und Urlaubsgelds
sowie Gefahren-, Schmutz- oder Erschwerniszulagen und andere mehr.
Sehr schnell wird die Berechnung unübersichtlich.
Die Gefahr ist groß, sich zu den eigenen Ungunsten zu verrechnen
und einen falschen Eindruck über die pfändbaren Beträge zu gewinnen.
Vor diesem Hintergrund eignen sich Pfändungsrechner
und Pfändungstabelle lediglich für einen ersten Überblick.
Für eine zuverlässige Berechnung wenden Sie sich gerne an uns.
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