Neue Ziele leben.
Pfändungsschutz nur noch auf P-Konto - Stichtag 31. Dezember 2011
Aus aktuellem Anlass eine wichtige Information für alle, die mit einer Pfändung rechnen:
Zum 31. Dezember 2011 ändern sich die Regelungen zum Kontopfändungsschutz. Die alten Regelungen entfallen und es gelten nur noch die neuen Regelungen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto).Für alle, die mit einer Pfändung rechnen müssen, bedeutet das:
Ihr Girokonto ist nicht mehr vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Gläubiger könnten die Gelegenheit der Gesetzesänderung nutzen, um ihre Forderungen einzutreiben. Wenn sie es tun, ist Ihr Geld unwiderruflich weg. Deshalb ist es unbedingt notwendig, bis zum 31. Dezember das Girokonto auf ein P-Konto umzustellen. Nur auf einem P-Konto sind Ihre Freibeträge geschützt. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrer Hausbank in Verbindung. Sie hält Informationen bereit und ist für Sie zuständig.
Die Änderungen gehen auf ein Gesetz vom 1. Juli 2011 zurück. Nach alter Regelung war es so, dass ein Schuldner nur auf dem Gerichtswege wieder Zugriff auf die pfändungsfreien Anteile seines Kontos bekam, wenn es einmal für ihn gesperrt war. Die neue Regelung macht es ihm jetzt leichter: Auf einem P-Konto ist der Basissockelbetrag in Höhe von 1.028,89 Euro grundsätzlich geschützt. Durch Unterhaltsverpflichtungen und zusätzliche Sozialleistungen erhöht sich dieser Freibetrag. Dazu muss der Kontoinhaber seinem Kreditinstitut jeweils geeignete Nachweise vorlegen. Einen ersten Überblick über den Ihnen zustehenden Freibetrag gewährt Ihnen unser Pfändungsrechner.
Einen Haken gibt es jedoch: Die Einrichtung, Änderung oder Löschung eines P-Kontos wird der Schufa gemeldet. Deshalb ist es nicht in jedem Fall empfehlenswert, auf Verdacht - sozusagen präventiv - ein P-Konto einzurichten.
Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen an Ihre Hausbank. Ausführlich informiert außerdem die Website des Bundesministeriums für Justiz, insbesondere
"Wirksamer und unbürokratischer Pfändungsschutz durch neues P-Konto"
Pressemitteilung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger zum 1. Juli 2011
Fragen und Antworten: Endgültige Umstellung auf das neue Pfändungsschutzkonto
Stand November 2011
Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Zentraler Kreditausschuss)
Die Dokumente gehen auf verschiedene Aspekte des neuen Pfändungsschutzes ein und ergänzen sich gegenseitig.
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