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Schulden durch Kleinbeträge: Ärger und Kosten sparen

"Die Zahlungsmoral in Deutschland bessert sich", meldete das Handelsblatt im Sommer 2011 (Quelle). Das ist eine gute Nachricht. Schuldner tun sich selbst einen Gefallen damit, Rechnungen pünktlich zu begleichen - auch und gerade dann, wenn es um Kleinbeträge geht.

Weshalb, das zeigt folgendes Beispiel. Stellen wir uns vor, jemand hätte eine Rechnung über 25 Euro erhalten. Sie ist rechtens, aber er will nicht zahlen. Er nimmt auch keinen Kontakt zum Gläubiger auf und stellt sich stumm. Damit löst er einen Prozess in sechs Schritten aus:


1. Mahnung

Eine Rechnung enthält normalerweise die Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 7 oder 14 Tagen. Sollte kein Zahlungstermin vermerkt sein, gilt automatisch eine Frist von 30 Tagen. Ist die Rechnung bis dahin nicht beglichen, gerät der Schuldner in Zahlungsverzug.

Ist der erste Zahlungstermin verstrichen, geht beim Schuldner meist eine freundlich gehaltene Zahlungsaufforderung ein. Der Gläubiger setzt darin einen neuen Zahlungstermin. Zusatzkosten entstehen zu dem Zeitpunkt in aller Regel noch nicht.


2. Mahnung

Ist der zweite Termin überschritten, erhält der Schuldner eine zweite Mahnung. Der Tonfall wird meist schon direkter. Der Gläubiger weist den Schuldner auf seine Zahlungsverpflichtung hin und äußert seine Erwartung, dass die Rechnung bis zum nächsten festgesetzten Zahlungstermin beglichen wird. Meist stellt er weitere Mahngebühren in Aussicht.

Zusammen mit der zweiten Mahnung können bereits Mahngebühren fällig werden. Die Gesamtkosten für den Gläubiger steigen.


3. Mahnung

Die dritte Mahnung wird häufig per Einschreiben verschickt. Sie enthält eine Aufstellung der bisherigen Kosten, bestehend aus ursprünglichem Rechnungsbetrag und der Summe der Mahngebühren. Dem Gläubiger wird ein dritter Zahlungstermin gesetzt. Außerdem wird er über die weiteren Konsequenzen bei Überschreiten dieses dritten Termins informiert. Dies ist in aller Regel die Übergabe der Rechnung an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen.


Schreiben von einem Inkassounternehmen oder Anwalt

Das nächste Schreiben erhält der Schuldner vom Rechtsanwalt oder dem Inkassounternehmen. Die Kosten steigen jetzt erheblich, denn dem Schuldner werden die Gebühren für den Rechtsanwalt oder das Inkassounternehmen aufgebürdet. Es wird ein neuer Zahlungstermin gesetzt.


Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens

Verstreicht auch dieser Termin, droht ein gerichtliches Mahnverfahren. Ein neuer Termin wird gesetzt, die Kosten steigen. Weitere Mahnungen können folgen.


Vollstreckung

Ein gerichtliches Mahnverfahren bedeutet die Aufforderung, die Rechnung nebst aller aufgelaufenen Kosten zu begleichen. Wenn der Schuldner noch immer nicht zahlt, wird ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt.

Die Vollstreckung wird durch einen Gerichtsvollzieher vollzogen. Die Folge kann eine Lohn- oder Kontopfändung sein.


Aus 25 Euro können auf die Art leicht 350 Euro werden - das ist das 14-fache des Ausgangsbetrags! Der ganze Ärger kommt auch noch hinzu. Will man sich das wirklich antun? Sofern die Forderung des Gläubigers gerechtfertigt ist, trägt der Schuldner den ganzen Schaden.

Unsere Empfehlung lautet deshalb: Zahlen Sie Kleinbeträge pünktlich, sofern sie rechtens sind. Sie sparen sich Geld und jede Menge Ärger obendrein.

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