Zweifel und Gewissenbisse verabschieden.
Ablauf
Ihr Weg in die Schuldenfreiheit!
1. Beginn
Hier stehen für uns Informationen und für Sie Kostenfreiheit im Vordergrund
- Sie haben Ihre Anfrage gestellt
- Sie füllen die von uns zugesandte Selbstauskunft aus und schicken diese direkt zurück
- Bearbeitung Ihrer Selbstauskunft
- Wir führen mit Ihnen ein telefonisches Informationsgespräch, in dem Sie alle Ihre Fragen stellen
2. Zusammenarbeit
Mit Diskretion werden die erforderlichen Schritte vorbereitet
- Rücksendung der Vertretungsvollmacht
- Austausch der benötigten Unterlagen (z.B. Gläubigerschreiben)
- Situationsanalyse
- Für Beamte und Immobilienbesitzer bieten wir spezielle Lösungen
- Entwicklung Ihrer Entschuldungsstrategie
- Start
3. Der außergerichtliche Weg
Dies ist unser Tätigkeitsschwerpunkt, hier halten wir Sie informiert
- Aktenanlage mit -Prüfung Ihrer Gläubigerunterlagen
- Kontaktaufnahme und Forderungseinholung bei Ihren Gläubigern
- Errechnung Ihres außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes mit Ihrer neuen und für Sie tragbaren Gesamtrate
- Erarbeitung zustimmungsfähiger Lösungsvorschläge für die Gläubiger
- Falls erforderlich: Wir verhandeln nach - bis zum optimalen Ergebnis
- Zustimmung Ihrer Gläubiger
Ergebnisse unserer Arbeit:
- Schuldenreduzierung durch Schuldenregulierung
- Sie haben jetzt eine neue und für Sie wirtschaftlich tragbare Gesamtrate
- Schuldenfreiheit in spätestens 72 Monaten
Private Insolvenz:
Ein Rettungsschirm der auch trägt.
Gemäß § 305 Abs. 2 der InsO sieht der Gesetzgeber die private Insolvenz zur Entschuldung von Privatpersonen vor (innerhalb von 72 Monaten).
Auslöser:
- vom Schuldner gewünscht
- vom Gläubiger betrieben
Falls Gläubiger trotz wirtschaftlich vorteilhafter Verhandlungen den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan nicht akzeptieren, stellen wir Ihnen die benötigte Bescheinigung für den Antrag zur Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, sofort aus. Auch hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

