Neue Ziele leben.

Schuldenalphabet (A - D)

Das Schuldenalphabet: Hier erklären wir Ihnen analog zu einem Glossar die wichtigsten Begriffe und Fachwörter, die Ihnen im Zusammenhang mit Schulden über den Weg laufen können.

A

Amtsgericht:
im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz zuständig für den gerichtlichen Teil des Verfahrens, sowie z.B. für eine Pfändungsabwehr bei einer Kontopfändung.
Abfindung:
Sondervereinbarung, einmalige Zahlung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Verlust bzw. Beendigung des Arbeitsplatzes zahlt. Die Abfindung soll den Wegfall des Verdienstes abmildern.
Außergerichtliche Schuldenregulierung:
erster Schritt zur Entschuldung von Verbrauchern, vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben; verbindliche Regelung der Schulden des Verbrauchers mit dessen Gläubigern durch Bereinigung der Schuldensituation. Kann auch als der „Königsweg“ bei Überschuldung bezeichnet werden, da das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren vermieden werden kann.
Abtretung:
Ein Gläubiger tritt seine offene Forderung an einen neuen Gläubiger ab (z.B. Inkassounternehmen, Rechtsanwalt oder Arbeitgeber). Hierbei ist zu beachten, dass unpfändbare Ansprüche (z.B. Sozialleistungen) grundsätzlich nicht abgetreten werden können. Eine Abtretung von Gehaltsansprüchen ist ebenso nicht möglich, wenn diese bereits im Arbeitsvertrag ausgeschlossen worden ist.

B

Bürgschaft:
Absicherung des Gläubigers gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Ein Dritter verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger durch einen Vertrag für die Zahlungsverpflichtung des Schuldners einzustehen. Für Privatpersonen ist das Eingehen einer Bürgschaftsverpflichtung häufig sehr ungünstig, da diese dann für fremde Schulden einstehen müssen, meist ohne hiervon einen eigenen wirtschaftlichen Vorteil zu haben: „Wer bürgt wird gewürgt!” der alte Reim des Volksmundes trifft leider nur allzu oft zu.
Beamte:
Beamte sind in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufene Personen der Bundes Republik Deutschland. Beamte sind u.a. dienstrechtlich verpflichtet in geordneten Vermögensverhältnissen zu leben. Solange im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenregulierung versucht wird, eine bestehende Schuldensituation zu ordnen, unterfällt dieses noch den beamtenrechtlichen Voraussetzungen der geordneten Lebensverhältnisse.
Bank:
auch Kreditinstitut, welches Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr als Dienstleistung anbietet. Typische Aufgaben beinhalten die Kreditvergabe, Spareinlagen, Bausparverträge, Kreditkartenvergabe und die Bereitstellung von Bankkonten. Unterliegen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN).
Bescheinigung, in der Verbraucherinsolvenz:
Im Falle des Scheiterns einer außergerichtlichen Schuldenregulierung ist dem zuständigen Amtsgericht ein schriftlicher Nachweis einer geeigneten Stelle, z.B. Rechtsanwalt , über das Scheitern der Vergleichsverhandlung vorzulegen, um das Verfahren der Verbraucherinsolvenz im gerichtlichen Teil fortsetzen zu können.

D

Deutschlandweit:
Die Rechtsanwaltskanzlei Pegelow bietet direkte Hilfe für Schuldner im gesamten Bundesgebiet an.
Direkthilfe:
anders als bei z.B. öffentlichen Schuldnerberatungen hilft die Rechtsanwaltskanzlei Pegelow ohne lange Wartezeiten.
Drittschuldner:
Kann ein Gläubiger des Schuldners einen Zahlungsanspruch geltend machen, z.B. aufgrund von Gehaltspfändung oder -abtretung, so nennt man diesen Dritten (z.B. Arbeitgeber), der jetzt an den Gläubiger zahlen muss - einen Drittschuldner.
Wissenswert hierbei: ist eine Abtretung des Gehaltsanspruches im Arbeitsvertrag von vornherein ausgeschlossen, kann der Gläubiger , z.B. eine Bank, nicht aufgrund einer Abtretung eine direkte Zahlung vom Arbeitgeber des Schuldners verlangen (der Arbeitgeber ist dann nicht Drittschuldner geworden).
Dispositionskredit:
auch „Dispo”, von der Bank dem Kunden eingeräumte Möglichkeit in bestimmten Grenzen sein Konto zu überziehen. Die Kündigung des Dispositionskredites ist oftmals der letzte Schritt in der Schuldenspirale eines Privathaushaltes.
Darlehen:
Vertrag bei welchem der Darlehensnehmer Geld für einen gewissen Zeitraum leiht. Nach Ablauf einer bestimmten Frist muss der Darlehensnehmer den geliehenen Betrag, zuzüglich Zinsen, an den Darlehensgeber zurückzahlen.
Durchsuchungsanordnung:
kann vom Gläubiger beim Vollstreckungsgericht beantragt werden, um dem Gerichtvollzieher den Zutritt zu den Räumen des Schuldners zu ermöglichen.
Wissenswert: Niemand muss zunächst dem Gerichtsvollzieher den Zutritt zu seiner Wohnung gestatten, es ist möglich einen zweiten Termin mit dem Gerichtsvollzieher zu vereinbaren.

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