Neue Ziele leben.
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Antrag auf Restschuldbefreiung
Die Restschuldbefreiung soll den Schuldner von seinen nicht getilgten Schulden nach Beendigung des Insolvenzverfahrens befreien (vgl. neue Insolvenzordnung vom 01. Januar 1999).
Die Restschuldbefreiung erfolgt nach dem gerichtlichen Beschluss über den Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensphase.
Den Antrag auf Restschuldbefreiung bitte unbedingt zusammen mit dem Antrag zur Verbraucherinsolvenz bei Ihrem örtlichen Amtsgericht (auch Insolvenzgericht) stellen.
Antrag auf Verbraucherinsolvenz
Die Privatinsolvenz (auch Schuldenregulierungsverfahren) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen.
Den Verbraucherinsolvenzantrag bitte unbedingt zusammen mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung bei Ihrem örtlichen Amtsgericht (auch Insolvenzgericht) stellen.
Haushaltsplan
Die Haushaltspläne sollen Ihnen helfen alle Einnahmen und Ausgaben in Ihrem Haushalt besser im Überblick zu behalten. Bitte beachten Sie Blatt zwei für Immobilienbesitzer.
